ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma
Goiserer Parkett
Fassung vom 01.01.2020
1. ALLGEMEIN
Wir kontrahieren ausschließlich zu den nachstehenden
Bedingungen.
Hiervon abweichende Telefonate, Gespräche,
Schriftstücke etc. gelten erst und nur insoweit, als dies
von uns durch den Geschäftsführer der Firma Goiserer
Parkett schriftlich bestätigt wird. Soweit in unserer
jeweils gültigen Preisliste bzw. in Sonderangeboten
aktuellere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
enthalten sind, gehen diese den entsprechenden,
untenstehenden Bedingungen vor, sofern vor oder bei
Vertragsabschluss auf solche Preislisten oder/und
Sonderangebote Bezug genommen wird.
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die
veröffentlichten Merkblätter und Verlegeranleitungen
kennt und diese integrierten Bestandteile des
Kaufvertrages sind.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, und zwar sowohl für die
Warenlieferung als auch für die Kaufpreiszahlung, ist
4820 Bad Ischl. Es gilt österreichisches Recht.

2. ANGEBOT / AUFTRÄGE
Unsere Angebote sind freibleibend, bis zum Zugang der
Annahme (bei schriftlichem Angebot) bzw. unseres
Annahmeschreibens.
Bei mündlichen, insbesondere telefonischen
Bestellungen behalten wir uns daher den Verkauf der
Ware an Dritte vor.
Bestellungen, insbesondere telefonische, ohne
zugrundeliegendem schriftlichen Angebot gelten erst mit
Zugang unseres Annahmeschreibens oder des
Lieferscheines als angenommen.
Sofern der Besteller mit dem Inhalt des ihm
übermittelten Annahmeschreibens nicht einverstanden
ist, hat er dies unverzüglich, spätestens aber binnen 3
Werktage, schriftlich zu rügen.
Unsere Angebote gelten, sofern im Angebot selbst kein
anderes Datum angegeben ist, für den Zeitraum von 4
Wochen. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der
Lieferung ändern, so gehen die Änderungen zu Lasten
des Käufers. Die Preise gelten generell ab Werk,
verladen, exkl. USt. (falls nicht anders angegeben), inkl.
handelsüblicher Verpackung.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten
Menge, Verkaufspreise gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung als Festpreise, ansonsten gelten die am Tag
der Lieferung laut unserer Preisliste gültigen Preise excl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Sonderbestellungen (Sonderanfertigungen), die nicht
in unserem Sortiment sind, ist Goiserer Parkett
berechtigt, eine Mehrmenge bis zu 10% zu liefern.
Bei Stornierung eines vom Kunden mündlich oder
schriftlich bestätigten Angebotes, wird ausnahmslos eine
Stornogebühr von 20% des Nettorechnungswertes
verrechnet.

3. ANGEBOTSGRUNDLAGE FÜR VERLEGUNG VON
PARKETT / TERRASSENBÖDEN
Der Untergrund muss sauber und frei von
Baumaterialien sein. Höchstzulässige Restfeuchte bei
Zementestrich: 1,8 Cm %
Höchstzulässige Restfeuchte bei Anhydritestrich : 0,3 Cm
%.
Bei Zusatzmittel im Estrich, hat die Freigabe des Estrichs
zur Verlegung von Parkettböden ausschließlich durch die
Estrichhersteller zu erfolgen.
Haftung für Schäden, wegen zu hoher Restfeuchte im
Estrich mit Zusatzmittel übernimmt in diesen Fall der
Estrichhersteller.
Bei Fußbodenheizungen muss immer ein
Ausheizprotokoll vorhanden sein.
Schäden an der verlegten Fläche müssen binnen 3 Tagen
schriftlich gemeldet werden.
Bei Schäden durch Feuchtigkeit muss die Ursache durch
einen gerichtlich beeideten Sachverständigen geklärt
werden, wobei die Kosten für Gutachten der
Auftraggeber ( Bauherr ) zu übernehmen hat.
Höchstzulässiges Stichmaß bei Parkettlängen unter
20cm: 2mm pro Meter.
Höchstzulässiges Stichmaß bei Parkettlängen über 20cm:
1,5mm pro Meter.
Bei Abweichungen des Stichmaß fallen Mehrkosten für
das Ausgleichen des Estrichs an.
Bei Stiegen muss die Auftrittsfläche plan und zur
Verlegung bereit sein, weiters muss das Stufenverhältnis
mit einer Toleranz von +- 0,3mm stimmen.
Es muss ein ungehindertes verlegen der bestellten Ware
laut Angebot gegeben sein.
Vorgelegte Bauzeiträume müssen eingehalten werden.
Bei größeren Abweichungen behalten wir uns vor, andere
Baustellen vorzuziehen.
Bei Abweichungen der Angebotsgrundlagen wird der
tatsächliche Zeitaufwand (Regie) verrechnet.

4. LIEFERUNG / LEISTUNG
Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung „frei
Bestimmungsort“, der Versandort. Die Lieferung erfolgt
auf Gefahr und Rechnung des Käufers und dieser hat für
die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort
zu sorgen, ansonsten sind wir berechtigt, die Ware an
der Lieferadresse abzuladen.
Unsere Produkte sind immer trocken zu lagern und vor
Feuchtigkeit zu schützen.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige
Lieferung unserer Vorlieferanten und gegebenenfalls die
Erfüllung der vom
Käufer bis zur vereinbarten Lieferfrist zu erbringenden
Vertragspflichten voraus.
Sofern unsere Leistung durch höhere Gewalt behindert
wird, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor,
jedenfalls verlängert sich die Lieferfrist bis zum Wegfall
des Hindernisses. Alle mit dem Transport verbundenen
Kosten trägt der Käufer (siehe Punkt 4 der AGBs).
Terminanlieferungen: Anlieferungen bis spätestens 10.00
Uhr: € 45.– / Anlieferungen bis spätestens 12.00 Uhr: €
25.– /
Anlieferungen bis spätestens 16.00 Uhr: ohne
Mehrkosten.
EU- Paletten tausch: Diese sind sofort nach Übernahme
der Lieferung zu tauschen, ansonsten werden € 15.– pro
Palette verrechnet.

5. ABLIEFERUNG / MÄNGEL / VERSANDKOSTEN /
TRANSPORTSCHÄDEN>
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die mit dem Transport
verbundenen Kosten, Versicherung, Zölle und Abgaben
trägt der Käufer.
Transportschäden, Mängel oder Fehlmengen sind vom
Empfänger gegenüber dem Frachtführer auf dem
Lieferschein sofort zu vermerken und in Kopie sofort an
uns zu übersenden.
Lieferung frei Baustelle, frei Lager oder frei Haus
bedeutet Anlieferung ohne Abladen und unter der
Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren
Anfahrstraße. Der Käufer hat auf seine Kosten bauseits
Arbeitskräfte zum Abladen bereitzustellen.
Wartezeiten, die vom Käufer zu vertreten sind, werden
diesem berechnet.

6. GEFAHRENÜBERGANG
Spätestens mit der Übergabe der Ware an den mit der
Versendung Beauftragten (Bahn, Post, Frachtführer etc.)
geht die Leistungs-und Preisgefahr auf den Käufer über.
Verzögert sich die Absendung aus nicht in unserer Sphäre
gelegenen Gründen, so geht die Preis- und
Leistungsgefahr bereits mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENERSATZ
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich auf
Beschädigung, Mängel oder Fehlmenge zu untersuchen
und die entsprechende Rüge bei sonstigem Verlust des
Anspruches unverzüglich schriftlich an uns zu melden.
Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, binnen
angemessener Frist die gerügten Mängel an Ort und
Stelle zu prüfen, widrigenfalls erlischt der
Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
(Übergabe der Ware an den mit der Versendung
Beauftragten).
Zu Recht bestehende Mängel werden nach unserer Wahl
durch Verbesserung oder Austausch behoben. Der
Käufer verzichtet insoweit auf ein eventuell bestehendes
Preisminderungs- oder Wandlungsrecht.
Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich
der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne sind im
Rahmen der Herstellersortierungsbestimmungen
zulässig. Es gelten Herstellervorschriften und
insbesondere unsere Verlegungsanweisungen und
technischen Merkblätter, als vereinbart. Offensichtliche
Mängel sind auf jeden Fall vor Verlegung zu melden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird
ausgeschlossen.
Holz ist ein Naturprodukt und es sind daher die
naturbedingten Eigenschaften, Abweichungen und
Merkmale stets zu beachten.

8. ZAHLUNG
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist die
Rechnung 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Zahlungen werden – ungeachtet einer
anderslautenden Widmung – immer auf die älteste
Schuld angerechnet. Kommt der Käufer
bei bestehender Ratenvereinbarung oder bei mehreren
Rechnungen mit einer Teilzahlung in Verzug, wird die
gesamte noch ausstehende Forderung sofort zur Zahlung
fällig.
Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich
vereinbart ist, ist eine Aufrechnung mit
Gegenforderungen des Käufers ebenso ausgeschlossen
wie die Zurückhaltung von (auch nur Teil-)Zahlungen
wegen behaupteter Ansprüche.
Bei Aufträgen im Wert von über 10.000,00 € kann die
Firma Goiserer Parkett – sofern nicht anders vereinbart –
Teilzahlungen verlangen.
Bei Verzug von Teilzahlungen kann die Firma Goiserer
Parkett unverzüglich alle noch ausstehenden Arbeiten
aussetzen, bis die vereinbarte/n Teilzahlung/en
erfolgt sind.

9. EIGENTUMSVORBEHALT / GEISTIGES EIGENTUM
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Zahlung in unserem Eigentum. Der Käufer tritt schon
jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer an uns ab.
Bilder, Logos, technische Unterlagen, Datenmaterial und
ähnliches sind geistiges Eigentum der Firma Goiserer Parkett
und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht
veröffentlicht, vervielfältigt, bearbeitet oder verwertet
werden.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der
Vorbehaltsware sind wir unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.

10. RETOUREN / RÜCKGABE
Eine Rücknahme von Waren kann nur innerhalb von 30
Tagen nach Auslieferungsdatum und nur nach
schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung erfolgen,
wobei eine Stornogebühr von 20 % des
Nettorechnungswertes verrechnet wird. Die Rückgabe
hat in ganzen Verpackungseinheiten
(Originalverpackung) franko Erfüllungsort zu erfolgen. Im
Falle der genehmigten Zustimmung zur Rücknahme hat
der Käufer das Goiserer Parkett-Rücklieferdokument
auszufüllen und der Rücksendung beizulegen, ansonsten
kann die Rücknahme unsererseits verweigert werden.
Beschädigte und/oder angebrochene
Verpackungseinheiten, Zweite-Wahl-Produkte,
Spezialanfertigungen, sowie Exotenhölzer werden
niemals zurückgenommen.
Im Falle einer vereinbarungsgemäßen Retoure wird eine
Gutschrift in Höhe von 80 % des verrechneten
Einkaufspreises (abzüglich eventueller Frachtkosten)
ausgestellt.

11. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige
Absendeort, für Zahlungen 4820 Bad Ischl, Österreich.

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